Neurologischer Behandlungsblock der ÖGK.

INDIKATION FÜR AMBULANTE NEUROLOGISCHE REHA:

  • Apoplexie
  • Enzephalitis
  • Zustand nach Schädel-Hirntrauma
  • Inkomplette Querschnittlähmung
  • Hirntumorpatienten mit Halbseitenlähmung
  • Patienten mit peripheren, schlaffen Paresen nach Plexusläsion und Polyradikulitis

VERORDNUNGEN:

  • Verordnung durch Facharzt für Neurologie, neurologische Ambulanz, neurologische Abteilung des LKH Hochzirl, klinische Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen des LKH Innsbruck und neurologische Klinik
  • Verordnet werden kann Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bzw. eine Kombination dieser einzelnen Behandlungsarten
  • Die Verordnung muss Diagnose, die bestehenden Defekte, einen Kurzbericht (arztbericht) sowie die Behandlungsart
enthalten
  • Bewilligung durch die ÖGK

 


 

LEISTUNGEN IM BEREICH DER AMBULANTEN, NEUROLOGISCHEN REHABILITATION:

PHYSIOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN:

  •  Individuelle Heilgymnastik, Bewegungstherapie und Koordinationstraining mit und ohne Spezialtechnik

ERGOTHERAPEUTISCHE  LEISTUNGEN:

  •  Schulung im gelenkeschonenden, ergonomischen
Verhalten
  • Training von Alltagstätigkeiten
  • Hilfsmittelversorgung und Beratung

LOGOPÄDISCHE  LEISTUNGEN:

  •  Sprech-, Sprech-, Stimm- und Schluckübungen

Die Verordnung beinhaltet einen Behandlungsblock mit maximal  30 Sitzungen.  Der verordnete Behandlungsblock ist binnen eines Zeitraumes  von 5 Monaten zu erbringen.  Bei kombinierten Behandlungsarten arbeiten die einzelnen  Behandler eng zusammen.