Neurologischer Behandlungsblock der ÖGK.
INDIKATION FÜR AMBULANTE NEUROLOGISCHE REHA:
- Apoplexie
- Enzephalitis
- Zustand nach Schädel-Hirntrauma
- Inkomplette Querschnittlähmung
- Hirntumorpatienten mit Halbseitenlähmung
- Patienten mit peripheren, schlaffen Paresen nach Plexusläsion und Polyradikulitis
VERORDNUNGEN:
- Verordnung durch Facharzt für Neurologie, neurologische Ambulanz, neurologische Abteilung des LKH Hochzirl, klinische Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen des LKH Innsbruck und neurologische Klinik
- Verordnet werden kann Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bzw. eine Kombination dieser einzelnen Behandlungsarten
- Die Verordnung muss Diagnose, die bestehenden Defekte, einen Kurzbericht (arztbericht) sowie die Behandlungsart enthalten
- Bewilligung durch die ÖGK
LEISTUNGEN IM BEREICH DER AMBULANTEN, NEUROLOGISCHEN REHABILITATION:
PHYSIOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN:
- Individuelle Heilgymnastik, Bewegungstherapie und Koordinationstraining mit und ohne Spezialtechnik
ERGOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN:
- Schulung im gelenkeschonenden, ergonomischen Verhalten
- Training von Alltagstätigkeiten
- Hilfsmittelversorgung und Beratung
LOGOPÄDISCHE LEISTUNGEN:
- Sprech-, Sprech-, Stimm- und Schluckübungen
Die Verordnung beinhaltet einen Behandlungsblock mit maximal 30 Sitzungen. Der verordnete Behandlungsblock ist binnen eines Zeitraumes von 5 Monaten zu erbringen. Bei kombinierten Behandlungsarten arbeiten die einzelnen Behandler eng zusammen.