Neurologischer Behandlungsblock
Neurologischer Behandlungsblock der ÖGK
Indikation für ambulante neurologische Reha
- Apoplexie
- Enzephalitis
- Zustand nach Schädel-Hirntrauma
- Inkomplette Querschnittlähmung
- Hirntumorpatienten mit Halbseitenlähmung
- Patienten mit peripheren, schlaffen Paresen nach Plexusläsion und Polyradikulitis
Verordnungen
- Verordnung durch Facharzt für Neurologie, neurologische Ambulanz, neurologische Abteilung des LKH Hochzirl, klinische Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen des LKH Innsbruck und neurologische Klinik
- Verordnet werden kann Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bzw. eine Kombination dieser einzelnen Behandlungsarten
- Die Verordnung muss Diagnose, die bestehenden Defekte, einen Kurzbericht (arztbericht) sowie die Behandlungsart enthalten
- Bewilligung durch die ÖGK
Leistungen im Bereich der ambulanten neurologischen Rehabilitation
Physiotherapeutische Leistungen
- Individuelle Heilgymnastik, Bewegungstherapie und Koordinationstraining mit und ohne Spezialtechnik
Ergotherapeutische Leistungen
- Schulung im gelenkeschonenden, ergonomischen Verhalten
- Training von Alltagstätigkeiten
- Hilfsmittelversorgung und Beratung
Logopädische Leistungen
- Sprech-, Sprech-, Stimm- und Schluckübungen
Die Verordnung beinhaltet einen Behandlungsblock mit maximal 30 Sitzungen. Der verordnete Behandlungsblock ist binnen eines Zeitraumes von 5 Monaten zu erbringen. Bei kombinierten Behandlungsarten arbeiten die einzelnen Behandler eng zusammen.
In 3 Schritten zu Ihrer Therapie.
- Überweisung
Ausstellung einer ärztlichen Therapieanweisung.
- Termin
Anmeldung und Terminvergabe vor Ort an der PKA Rezeption oder digital.
- Keine Kosten
Wir rechnen für Sie direkt ab.